Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Ferienunterkunft Heeser Spargelhof 

Vermieter:
Daniela Angenendt
Hees 18
47652 Weeze

1. Anreise / Abreise

Buchungstag ab 14:00 Uhr bis Abreisetag spätestens 11:00 Uhr. An- und Abreisezeiten gelten auch für individuell vereinbarte Wochentage. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 11:00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 60 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.

Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

Bei Übernachtungen mietfremder Personen (Besucher) sind dem Vermieter die Anzahl der Besucher und die Aufenthaltsdauer vor der Anreise anzugeben. Die Mietkosten können sich eventuell erhöhen.

2. Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Reservierungsbestätigung seine Gültigkeit. Eine Anzahlung zur Bestätigung ist nicht fällig.

Die Bezahlung erfolgt beim Check-In vor Ort. Akzeptiert werden: Barzahlung, EC- oder Kreditkartenzahlung.

Der im Mietvertrag angegebene Gesamtbetrag enthält die Nebenkosten (Wasser, Energie, Endreinigung, Abfall, GEZ = 7% USt) sowie die Servicepauschale (Parkplatz, Nutzung von Spiel- und Sportgeräten = 19% USt).

3. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (Brief oder Email) erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:

•          vom Tag der Reservierungsbestätigung bis zum 3. Tag vor Anreise 25€ Bearbeitungsgebühr

•          vom 3. Tag bis zu 1. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises

Bei einem Rücktritt weniger als ein Tag vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

Buchungen, deren Zeiträume Festivalwochenenden betreffen sind von diesen Stornierungsoptionen ausgenommen. Diese Reservierungen werden mit gesonderten Storno-Konditionen abgeschlossen.

4. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und/oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort (bis 20 Uhr am Anreisetag) bei der Hausverwaltung gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Das Grundstück ist frei von Abfällen zu hinterlassen.

Eine Untervermietung des Objektes durch den Mieter bzw. Übernachtung(en) mietfremder Personen im Ferienhaus und / oder auf dem Grundstück ohne Wissen des Vermieters ist grundsätzlich nicht gestattet (siehe auch Punkt 1). Zuwiderhandlungen führen zu sofortiger Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter und das Objekt ist unverzüglich zu verlassen.

Sollte der Mieter persönliches Eigentum vergessen haben und sich nicht melden, werden die liegen gebliebenen Gegenstände nach einer Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten nach Abreise vernichtet. Das Laden von E-Autos am Stromnetz des Ferienhauses ist strikt untersagt. Die Querschnitte der Leitungen sind nicht dafür ausgelegt. Im Umkreis von 15km befinden sich mehrere E-Ladestationen.

5. Haustiere

sind in den Unterkünften des Heeser Spargelhofs nicht erlaubt. Ausschließlich in Appartement 5 „Grenskamer“ dürfen Haustiere nach Bestätigung des Vermieters mitgebracht werden. Die Unterbringung ist kostenpflichtig.

6. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt und werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Mieter hat jederzeit das Recht, der Speicherung seiner Daten zu widersprechen. Die Löschung wird in einem angemessenen Zeitraum stattfinden, wenn dem keine gesetzlichen Erfordernisse (z. B. aus steuerrechtlicher Sicht) entgegenstehen.

7. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Der Mieter verzichtet insoweit auf jegliche Schadensersatzansprüche. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

8. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

14.07.2023

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